Unverschuldeter Autounfall?

Wir kümmern uns um Ihren Schaden – kostenlos bis zum Abschluss.

Gutachter und Anwalt zahlt die Gegenseite.

Partner von TÜV SÜD

Unverbindlich Schaden melden

Schritt 1 von 3: Unfall
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3 kurze Fragen zu Ihrem Unfall.

Begutachtung

Ihr Gutachten von TÜV SÜD

Das Gutachten ist die Grundlage Ihrer Ansprüche. Deshalb arbeiten wir mit TÜV SÜD zusammen.

TÜV SÜD Schadengutachten: zwei Fahrzeuge nach einem Unfall, mit TÜV-SÜD-Logo
  • Umfangreiche Schadensfeststellung

    Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird vollständig und nachvollziehbar dokumentiert.

  • Zügige Bearbeitung

    Der Termin zur Begutachtung wird zügig mit Ihnen abgestimmt.

  • Erfahrene Gutachter

    Kfz-Sachverständige mit Erfahrung in der Bewertung von Unfallschäden.

  • Anerkannte Gutachtertätigkeit

    Gutachten einer anerkannten Sachverständigenorganisation.

Ihr Anliegen

Ihr Auto wurde beschädigt. Wie geht es jetzt weiter?

Ihr Auto wurde angefahren?

Der Unfallgegner ist bekannt und allein schuld? Melden Sie Ihren Fahrzeugschaden. Wir koordinieren Gutachter und Kanzlei und begleiten Sie bis zum Abschluss.

Was steht Ihnen nach dem Unfall zu?

Die beauftragte Kanzlei prüft Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. Wir koordinieren die nächsten Schritte mit Gutachter und Kanzlei und bleiben Ihr Ansprechpartner.

Auszahlung statt Reparatur?

Sie möchten den Schaden auszahlen lassen? Die beauftragte Kanzlei prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen das bei Ihrem Fahrzeugschaden möglich ist.

Wer zahlt Gutachter und Anwalt?

Bei alleiniger Haftung des bekannten, versicherten Unfallgegners trägt dessen Versicherung die erforderlichen Gutachter- und Anwaltskosten. Bei kleinen Schäden ist ein Gutachten nicht immer erforderlich. Die Kanzlei prüft die Voraussetzungen.

Schaden kostenlos melden

Für Fahrzeugschäden mit bekanntem, versichertem und allein verantwortlichem Unfallgegner. Ihr Fahrzeug muss zur Begutachtung in Bayern stehen – wo der Unfall passiert ist, spielt keine Rolle.

Ablauf

So geht es nach Ihrer Meldung weiter

Aufgaben

Wer macht was?

Gutachter und Kanzlei arbeiten eigenverantwortlich.

  1. Schadenshilfe24

    Ihr Ansprechpartner von Anfang bis Ende: Wir nehmen Ihre Meldung auf, koordinieren Gutachter und Kanzlei und begleiten Sie bis zum Abschluss.

  2. Gutachter

    Der beauftragte Gutachter dokumentiert und bewertet den Fahrzeugschaden.

  3. Kanzlei

    Die beauftragte Kanzlei prüft Ihre Ansprüche und berät Sie zu den rechtlichen Fragen – auch dazu, ob eine Auszahlung statt Reparatur möglich ist.

FAQ

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten, bevor Sie Ihren Schaden melden.

Nein. Ihre Meldung ist eine unverbindliche Anfrage. Sie beauftragen damit weder einen Gutachter noch eine Kanzlei. Über weitere Schritte entscheiden Sie gesondert.

Ihr Fahrzeugschaden. Der nächste Schritt ist die Meldung.

Melden Sie Ihren Fahrzeugschaden kostenlos und unverbindlich.

Gegner allein schuld? Seine Versicherung trägt erforderliche Gutachter- und Anwaltskosten.

Keine automatische Beauftragung